Wiesbaden Wir schreiben in Sätzen, nicht in Sternen.
Kronecasinos

Guide

Warum heißt es in Deutschland Spielothek und nicht Casino?

Wer ein in Deutschland erlaubtes Automatenangebot öffnet, liest überall Spielothek, Automatenspiele oder Spielhalle. Das Wort Casino fehlt, und zwar nicht aus Bescheidenheit. Es fehlt, weil in einem Absatz des Staatsvertrags steht, dass es fehlen muss.

§ 22a Abs. 11 GlüStV untersagt es, die Bezeichnungen Casino und Casinospiele für virtuelle Automatenspiele und für deren Werbung zu verwenden. Der Satz ist kurz, seine Wirkung reicht bis in jede Überschrift, jeden Markennamen und jede Bannerzeile eines erlaubten deutschen Anbieters.

So hat sich in wenigen Jahren ein eigener Sprachgebrauch gebildet. Aus dem Casino wurde die Spielothek, aus Casinospielen wurden virtuelle Automatenspiele, und der Lobbybegriff Tischspiele verschwand meist ganz, weil es die Tische unter dieser Erlaubnis ohnehin nicht gibt.

Der Bruch fällt am deutlichsten auf, wenn man dieselbe Firma im Ausland betrachtet. Dort steht das untersagte Wort in der Domain, im Logo und in der Menüleiste. Die deutsche Fassung derselben Marke spricht plötzlich wie ein Aktenvermerk.

Casino stammt aus dem Italienischen und meinte ursprünglich ein kleines Haus, einen Gartenpavillon, einen Ort für Geselligkeit. Im deutschen Sprachraum wanderte das Wort in eine ganz andere Richtung: Das Kasino war lange der Speise- und Aufenthaltsraum der Offiziere, später auch der Belegschaft eines Betriebs. Gespielt wurde dort allenfalls nebenbei.

Spielbank benennt wörtlich die Bank, gegen die gespielt wird, also die Seite, die den Einsatz hält und den Gewinn auszahlt. Der Begriff beschreibt eine Rolle im Spiel und kein Gebäude. Genau deshalb hat er sich in der deutschen Rechtssprache gehalten, während Casino dort nie heimisch wurde.

Spielothek ist nach dem Muster von Bibliothek und Diskothek gebaut, aus dem griechischen Wort für Ablage. Gemeint war zunächst der Ort, an dem man Gesellschaftsspiele und Spielzeug ausleiht. Die Automatenbranche hat sich diesen freundlichen Begriff geborgt, und das Verbot des anderen Wortes hat ihn zum Standard erhoben.

§ 22a greift viel tiefer als in die Wortwahl. Ein Spiel beginnt erst auf eine ausdrückliche Erklärung des Spielers, und die darf frühestens nach dem Ende des vorherigen Spiels abgegeben werden. Damit ist Autoplay erledigt, ebenso die Möglichkeit, mehrere Runden im Voraus zu bestellen.

Zwei Spiele gleichzeitig laufen zu lassen ist untersagt, auch zweimal dasselbe. Einsätze und Gewinne müssen in Euro und Cent geführt werden, Punkte oder Chips als Zwischenwährung sind nicht erlaubt. Progressive Jackpots fallen weg, weil ein Gewinn ein vorher festgelegtes Vielfaches des Einsatzes sein muss. Und die durchschnittliche Auszahlungsquote samt der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns muss dort sichtbar sein, wo der Einsatz getätigt wird.

Der Einsatz je Spiel liegt bei einem Euro (§ 22a Abs. 7). Das ist der gesetzliche Ausgangswert, der ohne weitere Voraussetzung für jeden gilt. Abweichungen davon hängen an persönlichen Bedingungen und an einer freiwilligen Entscheidung des Anbieters, sie sind kein Anspruch, und geworben werden darf mit ihnen nicht.

Kaum eine Behauptung über deutsche Slots hält sich hartnäckiger als die von der fünfsekündigen Zwangspause zwischen zwei Runden. Der Gesetzestext sagt etwas anderes. Nach § 22a Abs. 6 muss ein Spiel durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern. Gemeint ist die Dauer des Spiels und keine Sperrzeit danach, und gemeint ist ein Mittelwert und kein Wert für jede einzelne Runde.

Eine echte Unterbrechung kennt das Recht an anderer Stelle. Nach sechzig Minuten muss dem Spieler die verstrichene Zeit angezeigt und von ihm bestätigt werden, und bei virtuellen Automatenspielen darf erst fünf Minuten nach dieser Bestätigung weitergespielt werden. Aus dieser Regel und der Fünf im Absatz davor ist im Netz eine Zahl geworden, die es so nie gab.