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Was ist eine Spielbank und wem gehört sie?

Die Spielbank ist die älteste erlaubte Form des Glücksspiels in Deutschland und zugleich die am wenigsten verstandene. Sie ist kein Freizeitbetrieb wie jeder andere, sondern eine Einrichtung, die ein Land zulässt, beaufsichtigt und an deren Ertrag es beteiligt ist.

Ihre Heimat war das Bad. In Kurorten wie Bad Homburg, Wiesbaden und Baden-Baden gehörte der Spielsaal zum Kurbetrieb und finanzierte mit, was den Ruf des Ortes ausmachte: Parks, Konzerte, Promenaden. Die Unternehmer, die die Bank hielten, kamen häufig aus Frankreich. Die Brüder Blanc machten Bad Homburg zu einer Adresse, die man in ganz Europa kannte.

Als die Spielbanken im 19. Jahrhundert geschlossen wurden, wanderte das Geschäft ab. François Blanc übernahm die Bank in Monaco, und Monte Carlo wurde zu dem Namen, der bis heute für den Spielsaal steht. Fjodor Dostojewski, der in deutschen Bädern selbst am Tisch verloren hatte, hinterließ mit seinem Roman über den Spieler die Innenansicht dieser Jahre.

Ein Bundesgesetz über Spielbanken gibt es nicht. Jedes Land entscheidet selbst, wie viele Häuser es zulässt, wer sie führen darf und unter welchen Auflagen. Mancherorts gehört der Betrieb dem Land oder einer landeseigenen Gesellschaft, anderswo einem privaten Konzessionär unter staatlicher Aufsicht.

Gemeinsam ist allen die Spielbankabgabe. Ein Teil des Ertrags fließt in den Landeshaushalt, häufig mit einer Zweckbindung für Kultur, Sport oder soziale Aufgaben. Daraus folgt die eigentümliche Doppelrolle des Staates, der das Spiel begrenzt und zugleich an ihm verdient. Sie ist der Grund, warum die Debatte über deutsches Glücksspielrecht selten leise geführt wird.

Wer eine Spielbank betritt, weist sich aus. Achtzehn Jahre sind die Grenze, § 4 Abs. 3 GlüStV, und sie steht an dieser Tür genauso wie vor jedem Konto im Netz. Kleiderordnung und Empfangsritual gehören zum Selbstverständnis des Hauses, aber die eigentliche Schranke ist der Abgleich am Tresen.

Aus dieser Praxis stammt der Gedanke der Sperre. Lange war sie ein Hausverbot, das eine Bank aussprach oder ein Gast für sich selbst erbat, auf Papier notiert und zwischen den Häusern weitergereicht. Heute steht dahinter eine bundesweite Datei, OASIS, geführt beim Regierungspräsidium Darmstadt, die für alle erlaubten Anbieter gleichzeitig wirkt.

Der Staatsvertrag von 2021 hat Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker bundesweit erlaubnisfähig gemacht, die Bankhalterspiele jedoch nicht. Erlaubnisse für das Online-Casinospiel erteilen die Länder, sie sind selten, und sie sind fast durchweg auf Schleswig-Holstein begrenzt.

Die auffällige Ausnahme ist eine Adresse der bayerischen Spielbanken. Ausgerechnet die älteste Institution des deutschen Glücksspiels gehört damit zu den wenigen, die den Tisch auch im Browser zeigen dürfen. Wer online nach dem Kessel sucht, landet folglich entweder bei einem staatlich getragenen Haus, bei einem auf ein Land begrenzten Angebot oder bei etwas, das gar keine deutsche Erlaubnis besitzt.