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Muss ich in Deutschland Gewinne aus Glücksspiel versteuern?

Die Frage taucht spätestens bei der ersten größeren Auszahlung auf, und für Privatspieler fällt die Antwort kurz und beruhigend aus. Interessanter ist die zweite Frage, die sich daran anschließt: Wenn nicht der Gewinn besteuert wird, was dann?

Wer privat spielt, zahlt auf seinen Gewinn keine Steuer. In der Einkommensteuererklärung gibt es keine Zeile, in die ein Automatengewinn oder ein Wettgewinn gehört, und es gibt auch keine Schwelle, ab der sich das ändert. Der Betrag, der auf dem Konto landet, ist versteuert, bevor er dort ankommt.

Das gilt für Angebote mit deutscher Erlaubnis ebenso wie für die Frage danach, ob eine Auszahlung gemeldet wird. Gemeldet wird sie nicht als steuerpflichtiger Ertrag, weil sie keiner ist.

Die Steuer setzt eine Stufe früher an. Sie beträgt 5,3 Prozent, sie knüpft an den Einsatz an, und Steuerschuldner ist der Veranstalter. Die Bemessungsgrundlage ist dabei um die Steuer selbst gemindert, die Abgabe wird also nicht auf sich selbst erhoben. Geregelt ist all das in den §§ 36 bis 38 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.

Rechtlich ist die Trennung sauber, wirtschaftlich nicht immer. Manche Häuser weisen den Anteil offen aus und ziehen ihn sichtbar ab, andere rechnen ihn still in die Quote oder in die Auszahlungsrate ein. In beiden Fällen trägt der Spieler ihn mittelbar, ohne dass er selbst zum Steuerpflichtigen würde.

Der Name des Gesetzes ist ein Fossil. Es stammt aus einer Epoche, in der die ernstzunehmende Wette am Rennplatz abgeschlossen wurde und die Lotterie das einzige andere legale Massenspiel war. Seither wurde es fortgeschrieben, bis es die Sportwette im Netz und das virtuelle Automatenspiel mit erfasste.

Diese Herkunft erklärt die Bemessungsmethode. Wer den Einsatz besteuert, braucht keinen Blick in die Kasse des einzelnen Spielers und keine Auswertung von Gewinnserien. Er zählt, was auf den Tisch gelegt wird. Für eine Verwaltung ohne Rechner war das die einzige praktikable Lösung, und für die Aufsicht über Millionen Onlinerunden pro Tag ist sie es geblieben.

Zwei Konstellationen sprengen sie. Erstens das Spiel, das nach seinem Zuschnitt keine Freizeitbeschäftigung mehr ist, sondern eine planmäßige Tätigkeit mit Organisation und Wiederholung. Zweitens Einnahmen, die neben dem Spiel entstehen, etwa aus Sponsoring, Streaming oder Auftritten. Beides ist eine Frage des Einzelfalls und gehört zu einem Steuerberater, nicht in einen Ratgebertext.

Und eine Abgrenzung zum Schluss: Der Abzug, den ein Anbieter auf dem Wettschein ausweist, ist nicht Ihre Einkommensteuer. Er ist die Weitergabe seiner eigenen Abgabe, und er taucht in keiner Erklärung auf, die Sie jemals abgeben.